Im Rahmen einer Vereinskooperation erhalten Vereine die Möglichkeit, alle Programme der Ballschule im Rahmen ihrer Vereinsangebote zu nutzen. Grundlage für eine Kooperation ist die Zustimmung zur Kooperationsvereinbarung und die Bezahlung der jährlichen Kooperationsgebühr. Mit Abschluss einer Vereinskooperation erwerben die Vereine ein Online-Plus Paket mit zahlreichen Leistungen (s. unten).
Kooperationsvereinbarung
Die nachstehende Kooperationsvereinbarung die wir mit Vereinen abschließen, liefert die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Jede Vereinbarung wird für zwei Jahre abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht rechtzeitig vor Ablauf (1 Monat) schriftlich (E-Mail) gekündigt wird. Der vorgeschriebene Kooperationsbeitrag wird jährlich automatisch mittels Lastschrift eingezogen. Die erste Zahlung erfolgt im Zuge der Online-Registrierung, die zweite Zahlung zu Beginn des zweiten Kooperationsjahres. Die Höhe des Kooperationsbeitrages bleibt für die Dauer der jeweiligen Kooperationsperiode unverändert und richtet sich grundsätzlich nach der Vereinsgröße (s. Anlage 2 – Gebührenordnung für Kooperationsvereine).
Kooperationsvereinbarung für Vereine (PDF, 0.3 MB)
Kooperationsvereinbarung für Vereine
Hinweis
Die nachstehende Vereinbarung bildet die Grundlage für die Kooperation zwischen der Vision BewegungsKinder gGmbH, Häuselgasse 6, 69124 Heidelberg, vertreten durch die Geschäftsführerin PD Dr. Christina Roth (Im Folgenden “Ballschule”) und einem Verein (Im Folgenden “Kooperationspartner”). Die Kooperationsvereinbarung, sowie die Anlagen 1+2 sind unverzichtbarer Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Abschluss der Kooperation erfolgt durch vollständige Online-Registrierung und die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kooperationsbeginn).
Kooperationsvereinbarung für Vereine
Stand 15.1.2024
Präambel
Die Ballschule ist 1998 von Prof. Dr. Klaus Roth gegründet und in der Folge von ihm kontinuierlich aktualisiert und weiter ausdifferenziert worden. Sie bildet den Markenkern der gGmbH Vision Bewegungskinder, also einer gemeinnützigen Institution, die sich als Anwalt für eine aktive, bewegungsreiche Kindheit versteht. Die Ballschule trägt zur Förderung der Gesamtentwicklung aller Heranwachsenden bei, von Kindern mit motorischen Defiziten bis hin zu Kindern mit erkennbarem Talent im Bereich der Ballspiele.
Die Ballschulangebote sind auf eine ganzheitliche Vermittlung von sportspielübergreifenden, sportspielgerichteten und/oder sportspielspezifischen Basiskompetenzen gerichtet. Die Auswahl bzw. Festlegung ihrer konkreten Ziele, Inhalte und Methoden folgt – in einer einzigartigen Weise – den Prinzipien der Entwicklungsgemäßheit, der Vielseitigkeit, der Freudbetontheit und des spielerisch-beiläufigen (impliziten) Lernens.
Die Ballschule kooperiert mit Kindergärten, Schulen, Vereinen, Verbänden, nationalen und internationalen Zentren sowie mit kommerziellen Sportanbietern. Im Mittelpunkt der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern steht die nachhaltige, qualitativ hochwertige Verbreitung der wissenschaftlich fundierten und praktisch erprobten Programme der Ballschule.
§ 1 Vertragsgegenstand und Rechteinhaberschaft
1. Der Kooperationspartner ist während der Laufzeit dieses Vertrags berechtigt, in Veröffentlichungen jedweder Art, in denen auf sein Ballschul-Engagement hingewiesen wird, die im Register des Deutschen Patent- und Markenamts unter der Nr. 302014024387 eingetragene Wort-/Bildmarke „Ballschule Heidelberg“(Ballschullogo) zu verwenden. Er ist auch berechtigt, Bekleidung damit bedrucken zu lassen. Das Ballschullogo dokumentiert, dass die zu seiner Nutzung Berechtigten die Ziele der Ballschule umsetzen und fördern. Es darf nur in der nachfolgend abgebildeten Gestaltung verwendet werden:
2. Der Kooperationspartner ist berechtigt, den Slogan „Ballschule Heidelberg: das Original seit 1998“ zu nutzen.
3. Der Kooperationspartner ist berechtigt, alle Programme der Ballschule im Rahmen seiner Vereinsangebote zu nutzen.
4. Der Kooperationspartner ist berechtigt, Ballschul-Kooperationen mit Kindergärten, Grundschulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen einzugehen.
5. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, das Logo der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg oder das Logo des Instituts für Sport und Sportwissenschaft der Universität Heidelberg zu nutzen.
6. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, den zur Verfügung gestellten Zugang sowie die Inhalte der Plattform ballschule.online (vgl. § 2) anderen Dritten zugänglich zu machen.
§ 2 Pflichten der Ballschule
- Die Ballschule gewährt dem Kooperationspartner Zugriff auf die Online-Ausbildungen (Mini-Ballschule, Ballschule für Grundschulkinder; vgl. Anlage 1) sowie auf alle weiteren aktuell verfügbaren Lehr- und Unterrichtsmaterialien (z. B. Videobibliotheken, Stundenbilder). Diese sind jederzeit, in unbegrenzter Häufigkeit von der Plattform ballschule.online abrufbar (Flatrate).
- Die Ballschule gewährt dem Kooperationspartner zudem Zugriff auf zwei von Ballschulexperten betreute/begleitete Online-Plus Ausbildungen pro Jahr. Die Termine werden zu Jahresbeginn auf der Plattform bekannt gegeben.
- Die Ballschule stellt den Teilnehmern der Online-Plus Ausbildungen ein Zertifikat als Ballschulleiter aus.
- Die Plattform ballschule.online wird nach und nach um Online-Fortbildungen (z. B. U3-Ballschule, Ballschule Fußball, Ballschule Tennis, Ballschule Handball usw.) und um die dazu gehörigen Lehr- und Unterrichtsmaterialien ergänzt.
- Auf Anfrage können externe Vorort-Präsenzausbildungen ab 25 Teilnehmern für 50 € pro Person + Fahrt-/Übernachtungskosten gebucht werden. Diese werden ausschließlich von qualifizierten Experten des BS-Teams durchgeführt.
- Die Ballschule gewährt dem Kooperationspartner einen Nachlass auf Bälle & Spielmaterialien und auf Ballschul-Pakete der Firma Kübler.
- Die Ballschule bietet regelmäßig Online- und Telefon-Sprechstunden an, z. B. zu Fragen zur Kooperation, zur Gründung von Ballschulgruppen, zur Planung, Organisation und Durchführung von Ballschulkursen usw. Die Termine werden auf der Plattform ballschule.online bekannt gegeben.
§ 3 Pflichten des Kooperationspartners
1. Der Kooperationspartner führt die Ballschulkurse eigenständig durch und sichert zu, die Philosophie und Inhalte der Ballschullehrpläne zu übernehmen und umzusetzen.
2. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, dass die Ballschulkurse hauptverantwortlich von Übungsleitern mit Zertifikat durchgeführt werden.
3. Die Ballschule ist über alle Veröffentlichungen zu informieren, die den Kooperationspartner und die Ballschule betreffen und erhält jeweils ein Belegexemplar.
§ 4 Vergütungen
Der Kooperationspartner ist mit Abschluss der Kooperation und Bezahlung der Kooperationsgebühr berechtigt, das Qualitätssiegel „Ballschule Heidelberg“ zu tragen. Für den Erhalt der Lizenz und die uneingeschränkte Nutzung der Inhalte der Plattform ballschule.online wird eine jährliche Gebühr fällig. Grundlage hierfür ist die beigefügte Gebührenordnung (vgl. Anlage 2). Die Gebühren werden jährlich im Voraus von der Vision BewegungsKinder gGmbH per Online-Lastschrift erhoben.
§ 5 Haftung
1. Die Ballschule hat die lizenzierten Rechte nach bestem Wissen und Gewissen mit der für diesen Bereich erforderlichen und üblichen Sorgfalt und unter Beachtung des aktuellen Standes der Wissenschaft übermittelt. Gleichwohl übernimmt die Ballschule keine Gewähr dafür, dass die lizenzierten Rechte fehlerfrei sind.
2. Der Kooperationspartner organisiert die Ballschulkurse in eigener Verantwortung, auch hinsichtlich der sich daraus ergebenden Verkehrssicherungspflichten.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt am Tag der Online-Registrierung und mit Bezahlung der Kooperationsgebühr mittels Online-Lastschrift in Kraft. Er hat eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich mittels E-Mail an: membership@ballschule.online.
§ 7 Folgen der Beendigung des Vertrages
Nach Beendigung des Vertrages ist der Kooperationspartner verpflichtet, die Nutzung sämtlicher von der Ballschule zur Verfügung gestellten Materialien und Schulungskonzepte sowie des Logos der Ballschule einzustellen. Er ist nicht mehr berechtigt, die Plattform ballschule.online unentgeltlich zu nutzen. Der Kooperationspartner hat ferner von allen eigenen Unterlagen jegliche Zeichen und Materialien, Beschriftungen und sonstigen Hinweise zu entfernen, die auf die Ballschule hinweisen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anlagen 1+2 zur Kooperationsvereinbarung
Anlagen zur Kooperationsvereinbarung für Vereine
Stand 15.1.2024
Anlage 1: Aus- und Fortbildungssystem der Ballschule
Ein zentraler Aspekt der nationalen und internationalen Verbreitung des Konzepts der Ballschule ist die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Systems von Aus -und Fortbildungen. Das folgende Schema gibt eine Übersicht über die veröffentlichten und in der Erprobung/Vorbereitung befindlichen Programme der Ballschule Heidelberg. Die Online-Kurse zu den Stufen 2 und 3 (Mini-Ballschule, Ballschule-ABC) stellen die Ballschul-Ausbildungen dar. Sie sollten – dies ist eine Empfehlung – in der Regel vor den Fortbildungen der Stufen 1, 4 und 5 absolviert werden.
Der Kooperationsvertrag garantiert unseren Partnern den Zugriff auf alle verfügbaren Online-Aus-/Fortbildungen zu den verschiedenen Ballschulprogrammen. Diese untergliedern sich jeweils in mehrere Theorie- und Praxismodule, die in der Regel von den Autoren der zugehörigen Ballschul-Bücher (Lehrpläne) gestaltet bzw. moderiert werden. Es handelt sich dabei nicht um reine Powerpoint-Präsentationen, sondern um Aus-/Fortbildungsvideos, in die z. B. auch Interviews renommierter Kindersport-Experten eingebunden werden. Die Online-Kurse stehen den Kooperationspartnern beliebig häufig und zu jeder (selbst gewählten) Zeit zum Abruf zur Verfügung.
Zusätzlich werden zu vorgegebenen Terminen OnlinePLUS-Ausbildungen mit der Vergabe von Ballschulleiter-Zertifikaten angeboten. In der Jahresgebühr sind zwei solcher Veranstaltungen, bei denen Ballschul-Mitarbeiter „live“ anwesend sind, enthalten. Schließlich können auf Anfrage auch rabattierte Vorort-Präsenzausbildungen – direkt bei unseren Kooperationspartnern – gebucht werden.
Bei allen Aus- und Fortbildungen werden moderate sportfachliche Grundkenntnisse der Teilnehmer vorausgesetzt. Sie orientieren sich grob an den Inhalten der untersten Lizenzstufen der bundesdeutschen Sportspielverbände (C-Trainer). Hilfreich sind auch Berufsausbildungen, die noch nicht abgeschlossen sein müssen (Sport- und Gymnastiklehrer usw.), oder Berufserfahrungen (Erzieherinnen, Grundschullehrer, langjährige Übungsleitertätigkeit usw.).
Anlage 2: Gebührenordnung für Kooperationsvereine
Die Beitragsordnung orientiert sich an der Vereinsgröße der Kooperationspartner. Die Jahresgebühren staffeln sich aktuell wie folgt:
- bis 299 Mitglieder = 250 € im Kalenderjahr
- 300 – 1.000 Mitglieder = 500 € im Kalenderjahr
- mehr als 1.000 Mitglieder = 1.000 € im Kalenderjahr
Die Einordnung in eine der drei Kategorien nehmen die Kooperationsvereine bei Abschluss der Kooperationsvereinbarung selbst vor. Die Angaben der Vereine werden von der Ballschule vertrauensvoll – ohne Kontrolle – übernommen bzw. akzeptiert.
Registrierung | Bezahlung der Kooperationsgebühr | Freischaltung des Online-Zugangs
Vereine
Der Abschluss der Kooperation erfolgt online im Zuge der Registrierung durch:
- Auswahl der Mitgliedschaft Online-Plus-Paket für Vereine
- Ausfüllen der erforderlichen Daten (inkl. Angabe zur Vereinsgröße)
- Erstellung eines Benutzerkontos
- Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Durchführung der Online-Zahlung mittels Online-Lastschrift.
Hinweis: Mit der Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigst du deine Berechtigung zum Abschluss der Vereinskooperation und akzeptierst gleichzeitig die Inhalte der Kooperationsvereinbarung, sowie die automatische Online-Zahlung des jährlichen Kooperationsbeitrages mittels Online-Lastschrift.
Online-Plus Paket für Vereine
Mit Abschluss der Kooperation und Bezahlung des Kooperationsbeitrages erwirbt dein Verein ein Online-Plus Paket mit nachstehenden Leistungen:
- Bewegungsprogramme: Überlassung der wissenschaftlich fundierten und praktisch evaluierten Bewegungsprogramme
- Ballschul-Bibliothek: Zugriff auf alle verfügbaren Lehr- und Unterrichtsmaterialien sowie auf Druckvorlagen im geschützten Bereich (Lehrfilme, Spiele-Bibliothek, Stundenbilder-Bibliothek, Flyer, Logo, Download-Formulare etc.)
- Freikontingente auf interaktive Online Live-Ausbildungen, die von Ballschulexperten geleitet werden inkl. der Möglichkeit zur Zertifizierung als Ballschulleiter
- Rechteüberlassung: Verwendung der Wort-/Bildmarke (Ballschullogo, Slogan, Flyer) zu Kommunikationszwecken z. B. auf der Homepage und in Veröffentlichungen bzw. Informationsmaterialien zu Ihren Ballschulangeboten
- Persönliche Beratungen und Einbindung in das Netzwerk der “Ballschul-Familie”
- Weitere Serviceleistungen: z.B. editierbare Flyer, rabattierte Ballschul-Shirts, reduzierte Preise auf Bälle & Spielmaterialien und vieles mehr